DSGVO

DSGVO Anpassung im MOTIONDATA

Aber warum ist das für MOTIONDATA-Kunden so wichtig?

Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern ausnahmslos alle MitarbeiterInnen, die in ihrem Unternehmensalltag mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen.

Jedoch rückt die finale Frist für Anpassungen des Datenschutzes immer schneller näher. Am 25.05.2018 müssen die Datenschutzvorkehrungen in Unternehmen an die neue Verordnung angepasst sein, um personenbezogene Daten noch besser zu schützen.

Die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO ist ein erhöhter Strafrahmen. Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise im Fall eines Unternehmens bis zu 4 Prozent des Konzernumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres sind möglich.

Um dies zu vermeiden, hat MOTIONDATA in der Software einige Anpassungen gemacht. Aufgrund des hohen Entwicklungsaufwands stehen die Anpassungen in zwei Phasen im Jänner und April 2018 als Update zur Verfügung.

Mit dem letzten Update im April 2018 ist sichergestellt, dass ihr Unternehmen unter dem Einsatz von MOTIONDATA absolut DSGVO konform arbeiten kann und die dafür nötigen Funktionen hat.

Alle weiteren Informationen lesen sie unter: https://confluence.motiondata.at/x/zCIOAQ

Wir bringen gerne Klarheit in den Paragraphendschungel und habe zu diesem Thema eine eigene Emailadresse eingerichtet. Sie erreichen unserer Experten unter datenschutz@motiondata-vector.com